Stadt Hagen - Wasser

2019-6-21 · Wasserentnahme. Entnahme aus oberirdischen Gewässern Die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen, Tümpeln und Teichen ist genehmigungsfrei, wenn diese mit Handschöpfgeräten erfolgt. Sobald eine Pumpe eingesetzt oder das Wasser über einen Graben abgeleitet wird, ist eine Erlaubnis gem. § 8 Wasserhaushaltsgesetz bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.

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